vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bestellung besonderer Verwalter - kein Antragsrecht des Gemeinschuldners

InsolvenzrechtWRInfo 2004/158 Heft 10 v. 1.7.2004

( § 86 KO ) Die Beschlussfassung zur Bestellung besonderer Verwalter nach § 86 KO ist in das Ermessen des Gerichtes gestellt. Dem Gemeinschuldner kommt hier kein Antragsrecht zu.

OGH 12.03.2004, 8 Ob 1/04m

Die unsubstanziierten Ausführungen im Revisionsrekurs sind nicht geeignet, die im angefochtenen Beschluss vertretene Rechtsansicht, das Konkursgericht entscheide auch in diesem Fall in Ausübung seiner allgemeinen Aufsichts- und Überwachungspflicht, zu widerlegen. Gemäß § 84 Abs 3 KO steht gegen derartige Entscheidungen kein Rechtsmittel zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!