( § 1295 ABGB , § 1 UWG ) Die durch die rechtswidrige und schuldhafte Registrierung der Domain adäquat verursachten Aufwendungen des auf Übertragung dieser Domain gerichteten Streitbeilegungsverfahrens vor der WIPO sind dem durch das Domain-Grabbing in seinen Rechten Verletzten als Schadenersatz insoweit zu ersetzen, als sie sinnvoll und zweckmäßig waren („Rettungsaufwand“).
OGH 16.03.2004, 4 Ob 42/04m

