( § 1 UWG , § 4 Z 7 Standesregeln für Bestatter ) Gewährt eine Gebietskörperschaft, die auch ein Bestattungsunternehmen betreibt, ihren aktiven und ehemaligen Mitarbeitern einen Rabatt von 10 % auf Särge, ist eine solche Ungleichbehandlung sachlich gerechtfertigt.

