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Umwandlung einer österreichischen GmbH durch Übertragung ihres Unternehmens auf ausländischen Alleingesellschafter

GESELLSCHAFTSRECHTWRInfo 2003/143 Heft 9 v. 12.6.2003

(§ 10 IPRG, § 2 UmwG) Wurde die umzuwandelnde GmbH in Österreich errichtet und hier ins Firmenbuch eingetragen, hat sie sowohl ihren Satzungssitz als auch den tatsächlichen Sitz ihrer Hauptverwaltung (§ 10 IPRG) im Inland, bestimmt sich ihre Rechtsfähigkeit nach österreichischem Recht.

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