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Fortsetzung eines durch Konkurseröffnung unterbrochenen Verfahrens, bei dem der Schuldner sowohl Personal- als auch Pfandschuldner ist

INSOLVENZRECHTWRInfo 2003/148 Heft 9 v. 12.6.2003

(§ 6 KO, § 7 KO) Im Fall einer allgemein gefassten Schuldnerklage, die das für eine Hypothekarklage maßgebende Vorbringen enthält und bei der der Schuldner sowohl Personal- als auch Pfandschuldner ist, kann das durch Konkurseröffnung unterbrochene Verfahren gegen den Masseverwalter fortgesetzt werden, wenn der Befriedigungsanspruch auf das betreffende Exekutionsobjekt (Absonderungsrecht) eingeschränkt wird.

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