(§ 9a UWG) Es liegt ein Verstoß gegen das Zugabenverbot vor, wenn in Inseraten in Tageszeitungen und Werbeprospekten angekündigt wird, Verbrauchern neben Feinkost- oder Käseplatten oder neben Markenartikeln, wie Räucherlachs, eine Bonbonniere oder Schokoladekugeln, 0,2 l Flaschen Sekt, Oberskren 100 g, Waffel-Riegel 35 g oder eine Kugelkerze gratis zu gewähren.

