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Mit gutem Grund vertretbare Auffassung über die Gesetzmäßigkeit eines Kennzeichenhalters

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2003/126 Heft 8 v. 28.5.2003

(§ 25d Abs 2 KDV 1967, § 49 Abs 7 KFG 1967, § 1 UWG) Bei Beurteilung der Frage, ob ein Unternehmer mit dem Feilhalten und In-Verkehr-Bringen von Kennzeichenhaltern sittenwidrig iSd § 1 UWG handelt, ist maßgebend, ob die Auffassung des Unternehmers, seine Kennzeichenhalter entsprächen den gesetzlichen Vorgaben, mit gutem Grund vertreten werden kann.

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