(§ 2 UWG) Es liegt kein Verstoß gegen § 2 UWG vor, wenn in einem Artikel behauptet wird, der Werbeverbund S. habe nach einer neuesten Studie 595.000 Leser, und nicht offen gelegt wird, dass diese Studie nicht mit der im selben Artikel erwähnten „jüngsten ‘Regioprint'-Untersuchung“ identisch ist und dem Werbeverbund S. teilweise andere - aber im Wesentlichen das gleiche Leserpublikum ansprechende - Zeitungen angehören als dem Werbeverbund, der Gegenstand der „Regioprint“-Untersuchung war.

