(§ 10 Abs 1 Z 2 MarkSchG, § 10a Z 1, Z 2 und Z 4 MarkSchG, § 51 MarkSchG) Die zur Kennzeichnung eines Feigenlikörs mit Wodka verwendete ältere Wortbildmarke enthält die Wortfolge „Kleiner Feigling“ (Abbildung 1); die für eine gleichartige Ware verwendete Marke eines Konkurrenzunternehmens die Wortfolge „Kleiner Frechdachs“ (Abbildung 2). Zudem sind die bildlichen Darstellungen in wesentlichen Punkten ganz ähnlich (hier: insbes. hervortretendes Augenpaar vor dunklem Hintergrund). In einem solchen Fall ist die Verwechslungsgefahr zwischen beiden Marken zu bejahen.

