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„Zitatenjudikatur“; wörtliche Zitate und zusammenfassende Wiedergabe von Meinungen eines Buchautors

MEDIENRECHTWRInfo 2003/117 Heft 7 v. 8.5.2003

(§ 1330 ABGB, § 6 Abs 2 Z 4 MedG) Die Weiterverbreitung ehrverletzender und rufschädigender Äußerungen Dritter kann nach der so genannten „Zitatenjudikatur“ wegen des Informationsbedürfnisses der Öffentlichkeit gerechtfertigt sein.

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