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Steiermärkisches Vergabegesetz 1998 - Gesetzesprüfungsverfahren

VERGABERECHTWRInfo 2003/102 Heft 6 v. 24.4.2003

(§ 2 Abs 2 2. Satz StVergG 1998, § 3 Abs 1 Z 2 lit a StVergG 1998, § 3 Abs 2 StVergG 1998) Das Steiermärkische Vergabegesetz 1998 (StVergG 1998) schließt seine Anwendbarkeit auf im Anhang IV genannte Dienstleistungen aus bzw beschränkt seine Anwendbarkeit auf Aufträge, deren geschätztes Auftragsvolumen einen bestimmten Betrag übersteigt. Diese Vergabeverfahren sind somit von einem vergabespezifischen Rechtsschutz ausgeschlossen.

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