Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert werden soll
Stand: Ministerialentwurf 1. 4. 2003, 23/ME d BlgNR XXII. GP
Der Gesetzesentwurf betrifft lediglich § 20 Abs 4 GSpG. Durch dessen Neuregelung soll der für das Jahr 2003 bisher vorgesehene Höchstbetrag an besonderer Sportförderung einmalig um 1,5 Mio Euro erhöht werden, wobei die Verwendung dieses Betrages für Zwecke der Förderung des Behindertensportes vorgesehen ist. Für das Jahr 2004 wird wieder jener Höchstbetrag vorgesehen der bisher für das Jahr 2003 vorgesehen war und auch schon für das Jahr 2002 zur Auszahlung gelangte.

