Bundesgesetz, mit dem das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert werden soll
Stand: Ministerialentwurf 1. 4. 2003, 24/ME d BlgNR XXII. GP
Der Entwurf normiert erweiterte Zielsetzungen für Privatisierungen durch die ÖIAG. Diese Zielsetzungen werden mit einer möglichst hohen Wertsteigerung der Unternehmen, der Schaffung bzw Erhaltung von langfristig sicheren Arbeitsplätzen in Österreich, möglichst hohen Erlösen für den Eigentümer, wenn möglich Erhaltung der Entscheidungszentralen und der Forschungs- und Entwicklungskapazität der zu privatisierenden Unternehmungen in Österreich und der Berücksichtigung des österreichischen Kapitalmarktes gesetzlich fest-gelegt (§ 7 Abs 4).

