(§ 9 Abs 2 Z 4 PSG, § 10 Abs 2 PSG, § 14 PSG) Eine Stiftungserklärung, die den beiden Stiftern nur das gemeinsam auszuübende Recht auf Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Bestellung deren Nachfolger, aber keine weiteren Funktionen (zB Kontrollbefugnisse) einräumt, vermittelt den Stiftern keine Organstellung.
OGH 12.12.2002, 6 Ob 291/02s

