(Art 2 RL 89/104/EWG ) Art 2 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. 12. 1988 [zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken] steht der Markenfähigkeit von Hörzeichen nicht nur nicht entgegen, sondern verbietet sogar, dass Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten die Markenfähigkeit dieser Zeichen von vornherein ausschließen.

