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Zulässige Werbung für Labors mit unterschiedlichen Standorten in einer Ausgabe einer Gratisbroschüre

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2003/091 Heft 6 v. 24.4.2003

(Art 5 Abs 5 RL „Arzt und Öffentlichkeit“, § 1 UWG) Art 5 Abs 5 RL „Arzt und Öffentlichkeit“ idF vom 28. 6. 2000 bestimmt, dass eine Anzeige in Printmedien maximal ein Viertel einer Seite des jeweiligen Printmediums betragen darf.

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