(§ 2 UWG) Wird in einer Internetwerbung und in einem Zeitungsinserat zwar nicht im Teil der blickfangartig hervorgehobenen Ankündigung, „Aktion! 3 Monate gratis surfen!“, aber im daran anschließenden, gut lesbaren Text, in dem das Angebot näher erläutert wird, darauf hingewiesen, dass das Angebot „1 GB Datenvolumen pro Monat“ bzw „1 GB Daten jeden Monat inklusive“ umfasst, ist die Ankündigung „3 Monate gratis surfen!“ nicht zur Irreführung geeignet, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bei Überschreiten der Datenmenge von 1 Gigabyte weitere Kosten anfallen.

