vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verbot der Bezugnahme auf Herkunft der Ware aus einer Kon-kursmasse im Zusammenhang mit EU-Recht

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2003/093 Heft 6 v. 24.4.2003

(Art 28 EG, Art 49 EG, § 30 UWG) Art 28 EG steht einer nationalen Regelung (hier: § 30 UWG) nicht entgegen, die - unabhängig vom Wahrheitsgehalt der Mitteilung - jede Bezugnahme auf die Herkunft der Ware aus einer Konkursmasse verbietet, wenn in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, der Verkauf von Waren angekündigt wird, die aus einer Konkursmasse stammen, aber nicht mehr zum Bestand der Konkursmasse gehören. Eine derartige Bestimmung kann jedoch gegebenenfalls eine unverhältnismäßige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit (Art 49 EG) darstellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!