(Art 3a und Art 7 Abs 2 RL 84/450/EWG idF RL 97/55/EG) Es verstößt gegen Art 7 Abs 2 der Richtlinie 84/450/EWG des Rates vom 10. 9. 1984 [über irreführende und vergleichende Werbung in der durch die Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. 10. 1997 geänderten Fassung], wenn auf vergleichende Werbung hinsichtlich der Form und des Inhalts des Vergleichs strengere nationale Vorschriften zum Schutz gegen irreführende Werbung angewandt werden; zwischen den verschiedenen Bestandteilen des Vergleichs, dh zwischen den Angaben über das Angebot des Werbenden, den Angaben über das Angebot des Mitbewerbers und dem Verhältnis zwischen diesen Angeboten, ist keine Unterscheidung vorzunehmen.

