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Übertragung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis auf Kommanditisten bzw Bestellung des Kommanditisten zum Prokuristen im Sicherungsverfahren

GESELLSCHAFTSRECHTWRInfo 2003/079 Heft 5 v. 3.4.2003

(§ 381 Z 2 EO, § 117 HGB, § 164 HGB, § 170 HGB, § 411 ZPO) Im Sicherungsverfahren ist nicht die „betriebswirtschaftliche Bedenklichkeit“ eines Geschäftsführungswechsels zu untersuchen, sondern zu prüfen, ob die Wahrnehmung der Geschäftsführungsbefugnis durch den Komplementär den übrigen Gesellschaftern noch zumutbar ist.

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