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Bedeutungsinhalt einer Überschrift - Abstellen auf Gesamtzusammenhang mit dem Artikeltext

MEDIENRECHTWRInfo 2003/084 Heft 5 v. 3.4.2003

(§ 1330 ABGB, Art 10 EMRK) Die Überschrift eines Zeitungsartikels „Der rote Bankchef als Abzocker“, macht nicht klar, welcher Sachverhalt damit aufgedeckt oder kritisiert werden soll. Der Begriff des „Abzockens“ ist unpräzise und nicht eindeutig. Wer die Zeitung nur durchblättert, lediglich die Überschriften überfliegt und nicht weiterliest, nimmt auch nicht wahr, welcher Bankchef mit dem Begriff des „Abzockers“ belegt werden soll. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass ein Portrait des Bankchefs in den Artikel eingefügt ist. Eine derartige Überschrift ist nicht als selbständige Äußerung zu werten. Bei der Prüfung des Bedeutungsinhaltes dieser Überschrift ist auf den Gesamtzusammenhang mit dem Artikeltext abzustellen.

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