(§ 1 AHB, Art 1.2.1.1. AHVB, Art 7.1.1. AHVB, Art 7.1.2. AHVB, Art 7.1.3. AHVB, Art 7.9. AHVB, Art 7.10.2. AHVB) Unter den Begriff Schadenersatzverpflichtungen, die dem Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erwachsen (Art 1.2.1.1. AHVB bzw § 1 AHB), sind auch vertragliche Schadenersatzansprüche (also zB solche aus positiver Vertragsverletzung oder auf Ersatz des Mangelschadens) zu zählen. Daran kann auch Art 7.1.2. AHVB nichts ändern, der lediglich klarstellend festhält, dass Ansprüche nicht unter die Versicherung fallen, soweit sie aufgrund des Vertrages oder einer besonderen Zusage über den Umfang der gesetzlichen Schadenersatzpflicht hinausgehen; solche beruhen nämlich eindeutig nicht auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen , sondern auf privatautonom geschaffener Verpflichtung.

