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Legitimation zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens - Interesse eines Unternehmers an einem öffentlichen Auftrag

VERGABERECHTWRInfo 2003/063 Heft 4 v. 20.3.2003

(§ 115 BVergG 1997, Art 1 Abs 3 RL 89/665/EWG ) Aus Art 1 Abs 3 R L 89/665/EWG des Rates vom 21. 12. 1989 [zur Koordinierung der Rechts-und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge in der Fassung der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. 6. 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge] folgt nicht, dass ein Unternehmer nur dann ein Interesse an einem bestimmten öffentlichen Auftrag hat oder hatte, wenn er zusätzlich zu seiner Teilnahme am Vergabeverfahren alle ihm gemäß den nationalen Vorschriften zur Verfügung stehenden Maßnahmen (hier: Schlichtungsantrag bei der Bundes-Vergabekontrollkommission) ergreift oder ergriffen hat, um die Zuschlagserteilung auf das Angebot eines anderen Bieters zu verhindern und dadurch die Zuschlagserteilung auf sein eigenes Angebot herbeizuführen. Art 1 Abs 3 RL 89/665/EWG steht jedoch einer derartigen nationalen Regelung, hinsichtlich des Interesses des Unternehmers, nicht entgegen.

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