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Zulässige Vertragserrichtung durch einen Immobilientreuhänder

WETTBEWERBSRECHTWRInfo 2003/044 Heft 3 v. 27.2.2003

(§ 117 Abs 6 GewO, § 1 UWG) Gem § 117 Abs 6 GewO ist die Vertragserrichtung durch Immobilientreuhänder dann zulässig, wenn diese im Ausfüllen formularmäßig gestalteter Verträge besteht.

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