(§ 1 UWG) Legt der Werbende der ersten Ausgabe der von ihm herausgegebenen Zeitschrift ein Formular für die Abonnementbestellung seiner Zeitschrift sowie ein Formular für die ordnungsgemäße Abonnementkündigung anderer Zeitschriften bei, ist diese Kündigungshilfe nicht sittenwidrig. Die Kündigungshilfe ist nicht geeignet, den Entschluss der angesprochenen Verkehrskreise, Abonnements anderer Fachzeitschriften aufzukündigen, unsachlich zu beeinflussen, sondern unterstützt sie nur dabei, einen einmal gefassten Entschluss umzusetzen; daher bleibt sie im Rahmen des Leistungswettbewerbs und ist auch sonst nicht bedenklich.

