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Qualifikation einer Einkommensteuerforderung für einen Veräußerungsgewinn weder als Masse- noch als Konkursforderung

INSOLVENZRECHTWRInfo 2003/057 Heft 3 v. 27.2.2003

(§ 24 Abs 2 EStG 1988, § 46 Abs 1 Z 2 KO) Die Einkommensteuerforderung für einen erst während des Konkurses des Gemeinschuldners durch Liquidation einer KG mit negativem Kapitalkonto des Gemeinschuldners (als Kommanditist ohne Auffüllungsverpflichtung) entstandenen Veräußerungsgewinn ist weder Masse- noch Konkursforderung, sondern eine Forderung gegen das konkursfreie Vermögen des Gemeinschuldners.

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