(Art 10 EMRK, § 44 Abs 1 UrhG, § 46 Z 1 UrhG) Ist der von der Website eines (ehemaligen) Politikers von einer Tageszeitung übernommene Text des Editorials (lässt man das neue Medium Internet unberücksichtigt) nicht einem journalistisch aufbereiteten Zeitungsartikel zu einer Tagesfrage allgemeiner politischer Natur, sondern vielmehr einer vom (ehemaligen) Politiker herausgegebenen Broschüre oder einem von ihm verfassten Flugblatt vergleichbar, in dem er seinen persönlichen Standpunkt zu seinem Parteiausschluss wiedergibt, so fällt dies nicht unter die Nachdruckfreiheit des § 44 Abs 1 UrhG.

