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Verstoß gegen Verbot der Einlagenrückgewähr ist von Amts wegen aufzugreifen

GESELLSCHAFTSRECHTWRInfo 2003/051 Heft 3 v. 27.2.2003

(§ 879 Abs 1 ABGB, § 82 Abs 1 GmbHG) Verstößt eine Vereinbarung gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr (§ 82 Abs 1 GmbHG), ist dieser Verstoß wegen absoluter Nichtigkeit der Vereinbarung von Amts wegen aufzugreifen.

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