(§ 100 Abs 1 GMV, § 192 Abs 2 ZPO) Der beim Gericht 1. Instanz gestellte Antrag auf Unterbrechung des Markenrechtsverletzungsverfahrens wegen Anhängigkeit eines Verfahrens auf Nichtigerklärung derselben Gemeinschaftsmarke beim Harmonisierungsamt (HABM) ist abzuweisen, wenn das Verfahren vor dem HABM nicht schon vor Beginn dieses Gerichtsverfahrens anhängig war.

