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Rücktrittsrecht nach § 30a KSchG - nur erstmalige Besichtigung durch präsumtiven Käufer wesentlich

KONSUMENTENSCHUTZWRInfo 2003/010 Heft 1 v. 16.1.2003

(§ 30a KSchG) Hat ein Verbraucher nach Besichtigung einer Eigentumswohnung am selben Tag noch gemeinsam mit seiner Ehefrau die Erklärung abgegeben, diese Wohnung kaufen zu wollen, kann er gemäß § 30a Abs 1 KSchG vom Vertrag zurücktreten, auch wenn seine Ehefrau bereits einige Tage zuvor die Wohnung besichtigt hat.

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