(§ 30a KSchG) Hat ein Verbraucher nach Besichtigung einer Eigentumswohnung am selben Tag noch gemeinsam mit seiner Ehefrau die Erklärung abgegeben, diese Wohnung kaufen zu wollen, kann er gemäß § 30a Abs 1 KSchG vom Vertrag zurücktreten, auch wenn seine Ehefrau bereits einige Tage zuvor die Wohnung besichtigt hat.

