vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verletzung des Gebrauchsmusterrechts bei „verschlechterter Ausführungsform“

MUSTERRECHTWRInfo 2003/305 Heft 18 v. 18.12.2003

(§ 4 GMG, § 41 GMG) Das Gebrauchsmusterrecht wird auch dann ver- letzt, wenn der Benützer zwar eine „verschlechterte Ausführungsform“ wählt, aber noch im Rahmen der im Gebrauchsmuster gestellten Aufgabe handelt. Dies gilt als bescheinigt, wenn beide Produkte in Aufbau- und Wirkungsprinzip übereinstimmen und den erfindungswesentlichen Effekt erreichen.

OGH 19.08.2003, 4 Ob 155/03b

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!