(§ 24 KHVG 1994) Beschränkt sich die teilweise Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers auf einen Betrag, der den Versicherungsschutz nicht unter die Mindestversicherungssumme herabführt, ist die Haftung des Versicherers gegenüber dem Geschädigten nicht gemäß § 24 Abs 3 KHVG 1994 auf die gesetzliche Mindestversicherungssumme beschränkt.
OGH 28.08.2003, 2 Ob 180/03i

