(§ 31 KO) Mehrfache und im Wesentlichen übereinstimmende Medien- berichte über die massive Insolvenzgefahr oder eine schon eingetretene, nicht bewältigbare Krisensituation oder sogar eine Zahlungsunfähigkeit können als Insolvenzindikator qualifiziert werden, der eine Nachforschungspflicht der Großgläubigerin (hier: Krankenkasse) auch dann aus- löst, wenn der Schuldner bisher seinen Verbindlichkeiten gegenüber der Großgläubigerin pünktlich nachgekommen ist und bisher unauffällig war.

