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Markenfähigkeit eines Hörzeichens

MARKENRECHTWRInfo 2003/300 Heft 18 v. 18.12.2003

(Art 2 RL 89/104/EWG ) Hörzeichen müssen als Marken anerkannt wer- den, wenn sie geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderen Unternehmens zu unterscheiden, und sich graphisch darstellen lassen.

EuGH 27.11.2003, C-283/01, Fall Shield Mark

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