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Rückforderung einer Abschlagszahlung - Beweislast für geringere Schadenshöhe

VERSICHERUNGSRECHTWRInfo 2003/293 Heft 17 v. 27.11.2003

(§ 1431 ABGB, § 11 Abs 2 VersVG, § 66 VersVG, § 185 VersVG) Der Ver- sicherer hat bei (teilweiser) Rückforderung einer in Anrechnung auf die Gesamtforderung getätigten Abschlagszahlung nachzuweisen, dass der dem Versicherungsnehmer entstandene Schaden geringer als die geleistete Zahlung ist.

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