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Ausübung eines psychologischen Kaufzwangs - Verwirklichung des Tatbestands des § 5j KSchG

KONSUMENTENSCHUTZWRInfo 2003/271 Heft 16 v. 6.11.2003

(§ 5j KSchG) Schon die Ausübung eines psychologischen Kaufzwangs genügt für die Verwirklichung des Tatbestands des § 5j KSchG (einklagbare Gewinnzusagen); es ist also nicht nötig, dass die „Gewinnzusage“ eine Aufforderung zur Warenbestellung enthält.

OGH 01.08.2003, 1 Ob 132/03y

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