(§ 1 UWG, § 2 UWG) Verwendet jemand im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei schriftlicher Nennung seines Namens den ihm von einer Fachhochschule verliehenen akademischen Grad eines Magisters (FH) ohne den Zusatz „(FH)“, liegt ein Verstoß gegen § 1 UWG und § 2 UWG vor.
OGH 08.07.2003, 4 Ob 141/03v

