(§ 1 UWG, § 9a UWG) Im vorliegenden Fall wurden Zeitungsabonnenten für die Werbung eines neuen Abonnenten zwei Autobahnvignetten gratis versprochen (mit dem Slogan „eine zum Lenken - und eine zum Schenken“). Zudem wurde dem neuen Abonnenten ein zusätzliches Abo-Monat gratis versprochen. Auch die (zweite) Jahresvignette stellt eine kostenlose Sachzugabe zum neuen Abonnement dar. Es wird damit jedoch nicht nur ein Zugabenverstoß, sondern auch ein Verstoß gegen § 1 UWG begangen.

