vorheriges Dokument
nächstes Dokument

„Wohnbeiträge“ sind keine Sondermassekosten

INSOLVENZRECHTWRInfo 2003/268 Heft 16 v. 6.11.2003

(§ 49 KO, § 17 Abs 1 Z 2 WEG 1975) Dem Masseverwalter vorgeschriebene, von diesem aber nicht bezahlte laufende „Wohnbeiträge“ iSd § 17 Abs 1 Z 2 WEG 1975 (ua Bewirtschaftungskosten) für die im Konkurs versteigerten mit Wohnungseigentum verbundenen Liegenschaftsanteile sind nicht als Sondermassekosten iSd § 49 KO anzusehen. Aber selbst dann, wenn der Masseverwalter die „Wohnbeiträge“ tatsächlich bezahlt hätte, käme eine Beurteilung als Sondermassekosten nicht in Betracht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!