(§ 266 ABGB, § 282 ABGB, § 46 KO) Die Qualifikation der Belohnung eines Sachwalters als Masseforderung kommt, wenn überhaupt, jedenfalls nur insoweit in Frage, als seine Tätigkeit vor dem Ableben des Betroffenen folgende Kriterien erfüllt:
- Die Tätigkeit diente der Erhaltung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Masse und kann vom Masseverwalter übernommen und verwertet werden und

