Bundesgesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen ( Außerstreitgesetz - AußStrG)
Stand: Regierungsvorlagen 3. 10. 2003, 224 und 225 d. BlgNR XXII. GP
Im Zuge einer Gesamtreform des Außerstreitgesetzes wird dieses neu gestaltet (RV 3. 10. 2003, 224 d. BlgNR XXII. GP). Diese Neuordnung macht begleitende Gesetzesänderungen erforderlich. Betroffen hievon sind einerseits begleitende Änderungen materieller Bestimmungen, aber auch die Klärung von Zuständigkeiten sowie die Anpassung von Verweisen. Diese begleitenden Gesetzesänderungen - die ua die JN, die ZPO, die EO, das AktG (das Verfahren zur Überprüfung des Umtauschverhältnisses ist nach dem neuen Außerstreitgesetz durchzuführen), das SchG, das FBG und das KartG 1988 betreffen - werden im Außerstreit-Begleitgesetz geregelt. Dieses liegt so wie das Außerstreitgesetz als Regierungsvorlage (3. 10. 2003, 225 d. BlgNR XXII. GP) vor.

