Beschluss der Kommission vom 9. 10. 2003 zur Einsetzung einer Europäischen beratenden Verbrauchergruppe (2003/709/EG), ABl L 258/35 vom 10. 10. 2003
Infolge der neuen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen wird durch diesen Beschluss der Beschluss 2000/323/EG , der einen Verbraucherausschuss einsetzte, aufgehoben.

