(§ 14 HGB, § 45 Abs 3 lit c RL-BA, § 1 UWG) Wird von einem Angestellten einer GmbH unter Ausnützung einer Zwangssituation (hier: von Hochwassergeschädigten) für einen Rechtsanwalt geworben und damit dessen Wettbewerb gefördert, verstößt der Angestellte sowohl gegen § 1 UWG als auch gegen § 45 Abs 3 lit c RL-BA (Unzulässigkeit der Mandatsakquisition unter Ausnützung einer Zwangssituation).
OGH 24.06.2003, 4 Ob 115/03w

