vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausgleichsanspruch nach dem HvertrG

HANDELSRECHTWRInfo 2003/252 Heft 15 v. 23.10.2003

(§ 22 HVertrG 1993, § 24 HVertrG 1993) Führt der Vertriebshändler (auf den hier die Bestimmungen des HVertrG über den Ausgleichsanspruch analog anzuwenden sind) dem Unternehmer neue Kunden zu und kann der Unternehmer auch nach Auflösung des Handelsvertretervertrages diese Geschäftsverbindungen zu seinem Vorteil nutzen, steht dem Vertriebshändler ein Ausgleichsanspruch zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!