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In einer Sachwertversicherung mitversicherte Sachen eines Dritten - Beteiligung an Kulanzzahlung

VERSICHERUNGSRECHTWRInfo 2003/257 Heft 15 v. 23.10.2003

(§ 76 Abs 1 VersVG, § 85 VersVG) Sind in einer Sachwertversicherung auch Sachen eines Dritten (hier: Möbel der im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebensgefährtin) mitversichert, ist der Versicherungsnehmer im Schadensfall verpflichtet, die Leistung der Versicherung - auch wenn es sich um eine Kulanzzahlung handelt - anteilig an den Dritten herauszugeben.

OGH 05.08.2003, 7 Ob 147/03y

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