(§ 1 UWG, § 2 UWG) Vergleicht eine GmbH eine Brille mit einer bei einem anderen Optiker bei einem Testkauf erworbenen Brille und hat die GmbH die verglichene Brille nicht bereits beim Testkauf, sondern erst beim Preisvergleich im Sortiment, ist der Preisvergleich dennoch nicht zur Irreführung geeignet.

