(Art 10 EMRK, § 74 UrhG) Die Verwendung des bezahlten Passfotos (hier: durch eine Bild-vom-Bild-Kopie) des Mordopfers zur Illustration eines Tageszeitungsberichts über den Kriminalfall verletzt das Urheberrecht des Fotografen, wenn die Veröffentlichung ohne dessen Zustimmung erfolgt. Dieser Eingriff ist auch nicht durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gerechtfertigt.
OGH 24.06.2003, 4 Ob 105/03z

