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Zuständigkeit des Handelsgerichts für eine Klage auf Einhaltung der Gewinnzusage

KONSUMENTENSCHUTZWRInfo 2003/241 Heft 14 v. 2.10.2003

(§ 51 Abs 1 Z 1 JN, § 5j KSchG) Für die Klage auf Einhaltung einer Gewinnzusage nach § 5j KSchG, die ein Verbraucher gegen einen Kaufmann iSd HGB (hier: GmbH) anstrengt, ist - jedenfalls wenn eine untrennbare Verbindung zwischen der Gewinnzusage und einer Warenbestellung des Verbrauchers besteht - die sachliche Zuständigkeit des Handelsgerichts gemäß § 51 Abs 1 Z 1 JN gegeben.

OGH 26.03.2003, 3 Ob 40/03h

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