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Feststellungsklage nach Konkurs gegen Masseverwalter - zulässige Berichtigung der Parteibezeichnung

INSOLVENZRECHTWRInfo 2003/220 Heft 13 v. 11.9.2003

(§ 6 KO, § 228 ZPO) Ein Feststellungsanspruch - hier: betreffend Haftung für (zukünftige) Folgen aus einem Verkehrsunfall - ist nicht im Konkurs anzumelden und kann nach Konkurseröffnung über das Vermögen des für die Haftung herangezogenen Unfalllenkers gegen dessen Masseverwalter geltend gemacht werden.

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