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Verjährungsfrist bei zu viel bezahlten Kreditzinsen; Zinsanpassungsklausel

KONSUMENTENSCHUTZWRInfo 2003/221 Heft 13 v. 11.9.2003

(§ 1480 ABGB, § 6 Abs 1 Z 5 KSchG) Für den Rückforderungsanspruch eines Kreditnehmers hinsichtlich zu viel bezahlter Kreditzinsen gilt die kurze Verjährungsfrist von drei Jahren.

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